Festgeld für Kinder
Festgeld für Kinder ist eine Überlegung wert, wenn es darum geht, für die finanzielle Sicherheit der Kinder zu sorgen und ein Polster für die Zukunft zu schaffen.
Der Betrag wird über eine feste Laufzeit und zu einem festen Zinssatz angelegt. Das heißt, eine Verfügung über das Guthaben auf dem Festgeldkonto ist erst nach Ablauf der Laufzeit, in einigen Fällen auch durch Zahlung von Gebühren oder Zinsabschlag, möglich.
Festgeld für Minderjährige im Vergleich Dezember 2024
Bank | Zinssatz max. | Mindesteinlage | Laufzeit in Monaten | Antrag |
---|---|---|---|---|
2,25% | 500€ | 12 -120 | ||
Renault Bank | 2,70% | 2.500€ | 12 -60 |
Vorüberlegungen zum Festgeld für Kinder
Anders als beim Tagesgeld kann nicht nach Belieben auf das Guthaben zugegriffen werden, auch eine Aufstockung des Anlagebetrages ist erst nach der festegelegten Anlagedauer wieder möglich. Das Geld ist also im wahrsten Sinne des Wortes fest angelegt. Dafür fallen die Zinserträge wesentlich höher aus, als beim Tagesgeld, da hier schon im Vorfeld ein fester Zinssatz vereinbart wird, der sich über die Dauer hinweg nicht ändern kann. Eine Ausnahme bilden neue Zinsfestschreibungen, wenn die Bank dem Kunden aufgrund der allgemeinen Marktsituation einen besseren Zins anbieten kann. Das ist meistens bei langfristigen Anlagekonten über viele Jahre eine Option. Die Laufzeiten für das Festgeld für Kinder unterscheiden sich von 24 Monaten bis zu mehreren Jahren.
Festgeldkonto eröffnen
Das Prinzip für die Eröffnung eines Festgeldkontos für Kinder ist das Gleiche wie beim Tagesgeld. Die Erziehungsberechtigten müssen ihre Einverständniserklärung für die Eröffnung des Kontos geben und mitunterschreiben. Die Inhaberschaft sollte im besten Fall auf den Namen des Kindes lauten. Schließlich ist es Sinn und Zweck, dass der angesparte Betrag auch wirklich dem Kind zugute kommt. Direktbanken und Filialbanken bieten ein Festgeldkonto für Kinder an. Wer online ein solches Konto eröffnet, der durchläuft auch das PostIdent Verfahren. Dazu müssen sich Eltern und Kinder durch Vorlage des Personalausweises bei einer Postfiliale identifizieren lassen. Wird das Konto für ein Baby eröffnet, ist dazu die Geburtsurkunde vorzulegen.
Zinserträge und Steuern
Auf Zinserträge fällt die Kapitalertragssteuer an. Diese beträgt 25% plus Solidaritätszuschlag. Jeder Anleger, auch Kinder, wenn das Konto auf ihren Namen lautet, kann jedoch die Steuern einsparen, wenn er einen Freistellungsauftrag bei der Bank einreicht. Für Kinder gilt ein Steuerfreibetrag von 801 Euro im Jahr. Die Zinserträge, die über diesen Betrag hinausgehen, werden automatisch versteuert. Die Bank behält diese Abgeltungssteuer ein und führt sie an die Finanzbehörden ab.
Foto: © contrastwerkstatt – Fotolia.com