Geldanlage für Enkel und Patenkinder
Über die Geldanlage für Enkel und Patenkinder wird seit jeher kräftig nachgedacht. Auf Sparkonten vermehrt sich das Geld durch Zinsen und die Anlageformen Tagesgeld und Festgeld schaffen immer mehr Anreize für das Sparen.
Das gute alte Sparbuch hat zwar noch nicht ganz ausgedient, wird aber zunehmend von den anderen Möglichkeiten verdrängt. Insbesondere das Tagesgeld erweist sich als Geldanlage, in die Grosseltern und Paten flexibel einzahlen und sich dabei auf die Sicherheit und eine attraktive Rendite verlassen können.
Kindertagesgeld im Vergleich
Einige Banken bieten Tagesgeldkonten für Minderjährige. Das hat den Vorteil, dass ein Freistellungsauftrag über den Steuerfreibetrag des Kindes erteilt werden kann.
Hier geht es zu den Tagesgeldkonten für Kinder im Vergleich
Geldgeschenke mit Mehrwert
Zugegeben, kleine Kinder freuen sich noch über die großen, bunten Päckchen, die Oma, Tante, Onkel und andere Verwandte so unter den Gabentisch legen. Je größer die Kinder werden, umso größer werden auch die Wünsche, weshalb Geldgeschenke seit Jahren ganz oben auf der Liste stehen. Doch das Geld wird schnell wieder ausgegeben, schon an einem Tag finden Kinder und Jugendliche jede Menge Möglichkeiten. um eben mal mehrere hundert Euros unter die Leute zu bringen. Sinnvoller ist es, Geld anzusparen, um in der Zukunft die großen Wünsche wie Führerschein und Ausbildung gesichert zu wissen. Denn gerade dafür wird ein stattliches Sümmchen benötigt, das die Eltern nicht einfach aus der Tasche ziehen können. Die Geldanlage für Enkel und Patenkinder durch ein Tages- oder Festgeldkonto bietet einen deutlichen Mehrwert aufgrund der Zinserträge.
Wie die Geldanlage funktioniert
Großeltern oder Paten stehen dem Kind in der Verwandtschaft am nächsten und daher liegt auch der Gedanke ein Sparkonto für das Kind zu eröffnen, nahe. Hierbei kann es sich um unterschiedliche Geldanlageformen handeln. Dies ist möglich mit dem so genannten „Vertrag zugunsten Dritter“, der bei der Bank abgeschlossen wird. Begünstigter ist in diesem Fall das Kind, die Eltern müssen ihre Zustimmung erteilen. Grundlage dieses Vertrages sind schriftlich festgehaltene Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Dritte, also das Kind, über den angelegten Betrag verfügen kann. Einen Unterschied gibt es, wenn das Konto direkt auf den Namen des Kindes eingerichtet wird. Dann ist neben der Legitimation des Antragsstellers (Großeltern, Paten) auch die Existenz des Kindes durch eine amtliche Urkunde nachzuweisen. Über die Verfügung kann unterschiedlich bestimmt werden. Entweder sind der Dritte bzw. die Erziehungsberechtigten sofort verfügungsberechtigt oder erst nach Ablauf einer festgelegten Frist, z.B. mit Eintreten der Volljährigkeit.
Freistellungsauftrag
Bei der Geldanlage für Enkel und Patenkinder kommt auch die Frage nach den Steuern auf. Auf Zinserträge fällt die Kapitalertragssteuer an, die in der Regel, wenn kein Freistellungsauftrag besteht, von der Bank automatisch einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt wird. Lautet das Konto auf den Namen des Kindes, dann kann auch der steuerliche Freibetrag auf die Zinserträge in Höhe von jährlich 801 Euro in Anspruch genommen werden. Dazu ist der Freistellungsauftrag bei Kontoeröffnung bei der Bank einzureichen. Beim Vertrag zugunsten Dritter bleiben die Großeltern oder Paten die Inhaber des Kontos und müssen daher ihren eigenen Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Gerade wenn noch weitere Sparkonten bei unterschiedlichen Banken bestehen, ist für jedes Konto ein separater Freistellungsauftrag zu stellen. Alle Zinserträge der vorhandenen Konten dürfen dabei insgesamt den Sparer Pauschbetrag nicht überschreiten, wenn sie steuerfrei bleiben sollen.